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Nachfolgeberatung
Eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge braucht Weitblick und klare Strukturen. Ob familienintern oder extern – wir unterstützen Sie dabei, Übergaben rechtzeitig zu planen, steuerliche Aspekte zu berücksichtigen und den Fortbestand Ihres Lebenswerks nachhaltig zu sichern. Hierzu sollten folgende Punkte berücksichtigt werden:
- Anlayse der IST Situation und Formulierung von Zielen der Unternehmensnachfolge
- Auswahl eines geeigneten Nachfolgers
- Beurteilung der steuerlichen Auswirkungen für Übergeber und Übernehmer
- Bewertung des Unterenhmen
- Planung einer Überleitungsphase
Möglichkeiten der Nachfolge
- Familiennachfolge
- Verpachtung des Betriebs
- Einsetzung eines Geschäftsführers
- Verkauf des Unternehmens
Möglichkeit der Einsetzung eines Beirats
Durch den Einsatz eines Beirats, in Kapitalgesellschaften durch einen Aufsichtsrat, ist es möglich dem Altinhaber auch nach der Übergabe noch einen gewissen Einfluss auf das Untenrehmen einzuräumen. Je nach Ausgestaltung kann vereinbart werden, dass der Beirat
- über wichtige Unternehmensentscheidungen informiert wird
- in besonderen Fällen auch auf Entscheidungen einwirken kann
- bei Konflikten zwischen Altinhaber und Übernehmer als Schiedsstelle fungiert
Als Beiräte bieten sich Personen an, die über eine hohe Fachkompetenz verfügen und mit der Unternehmensentwicklung langjährig vertraut sind.
Unternehmensbewertung
Einen „richtigen“ Kaufpreis gibt es nicht. Die Kaufpreisvorstellung des Verkäufers und des Nachfolgers werden wohl immer mehr oder weniger weit auseinanderdriften. Um einen objektiven Unternehmenswert zu finden kann ich als Steuerberater eine Bewertung Ihres Unternehmens vornehmen. Die Bewertung erfolgt nach anerkannten Methoden:
- Ertragswertverfahren nach IDW S1
- Discounted Cash Flow Methode
Zahlungsmodalitäten
Abhängig von Ihrer individuellen Situation könnnen verschiedene Zahlungsmodalitäten in Betracht kommen. Hierzu ist auch immer die steuerliche Auswirkung auf Übergeber und Übernehmer zu prüfen. Folgende Varianten könnten für Sie in Betracht kommen:
- Einmalzahlung
- Rentenzahlung
- Ratenzahlung
- Dauernde Last
