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Steuerberater Kosten im Detail
Die Steuerberater Kosten richten sich nach einer gesetzlich festgelegten Honorarordnung, der Steuerberatervergütungsverordnung. Es handelt sich dabei um eine Rahmengebühr, bei der ein großer Ermessensspielraum zwischen Mindest- und Höchstgebühr für den Steuerberater besteht. Innerhalb dieser Bandbreite kann der Berater das Honorar je nach Aufwand festlegen, wobei es auf den Umfang und den Schwierigkeitsgrad des Steuerfalls ankommt.
Nachdem wir uns einen Überblick über Ihre persönliche Situation gemacht haben, können wir das Honorar sehr genau vorauskalkulieren. So haben Sie von Anfang an einen Überblick, welche Kosten auf Sie zukommen.
Gebührenpositionen der Steuerberater Vergütungsverordnung
Leistung | Gebührenrahmen (Mittelgebühr) | Tabelle für Grundgebühr |
Einkommensteuererklärung | 1/10 – 6/10 (3,5/10) | Tabelle A |
Umsatzsteuererklärung | 1/10 – 8/10 (4,5/10 | Tabelle A |
Jahresabschluss | 10/10 – 40/10 (25/10) | Tabelle B |
Buchführung | 2/10 – 12/10 (7/10) | Tabelle C |
Bei einem leichten bis normalen Fall wird der Steuerberater zwischen Mindest- und Mittelgebühr abrechnen. Handelt es sich um einen sehr schweren und aufwendigen Fall, kann bis zur Höchstgebühr abgerechnet werden. In diesem Fall muss Ihnen aber der erhöhte Aufwand dargelegt und erläutert werden. Die Grundgebühr der entsprechenden Tabelle richtet sich nach dem Gegenstandswert.
Um Ihnen diese komplizierte Berechnung näher zu bringen, habe ich nachfolgend einige Beispiele typischer Steuerberatungsfälle kalkuliert.
Einkommensteuererklärung
Eine leichte Einkommensteuererklärung mit gut sortierten Belegen eines Arbeitnehmers mit 30.000 € Einkünften
Einkommensteuererklärung | 1/10 | 79,60 € |
Anlage N | 1/20 | 39,80 € |
Auslagenersatz | 10,00 € | |
129,40 € | ||
USt | 19% | 24,59 € |
Summe | 153,99 € |
Bei schwierigeren Sachverhalten und umfangreicheren Steuerfällen (doppelte Haushaltsführung, Reisekosten, Ermittlung des individuellen Kilometersatzes, Auslandssachverhalte, …) kann die Gebühr nach oben angepasst werden. Würde der Steuerberater oben genanntes Beispiel wegen eines großen Umfangs auf die Mittelgebühr anheben müssen, erhöht sich der Betrag auf 651,29 € Brutto.
Jahresabschluss
Unternehmen mit einer ber. Bilanzsumme von 100.000 € und Umsätzen von 200.000 €.
Mindestgebühr | 396,00 € |
Mittelgebühr | 990,00 € |
Einnahme-Überschussrechnung
Umsatz 80.000 €
Mindestgebühr | 148,50 € |
Mittelgebühr | 371,25 € |
Buchführung
Jahresumsatz 80.000 €
Mindestgebühr | 30,00 € |
Mittelgebühr | 102,20 € |
Jahresumsatz 500.000 €
Mindestgebühr | 86,20 € |
Mittelgebühr | 301,70 € |
Sie sehen, gerade bei kleineren und leichteren Fällen ist der Steuerberater gar nicht so teuer, wie man es sich vorgestellt hat. Daneben sind die beruflichen Steuerberatungskosten als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abzugsfähig!