Es handelt sich hierbei um eine kommunale Steuer der Gemeinde, sie wird auch Gemeindewirtschaftssteuer genannt. Jeder Gewerbetreibende der einen Jahresgewinn von 24.500 Euro erwirtschaftet, muss diese Steuer auf den Gewerbeertrag zahlen.

Die Gewerbesteuer wird nach folgendem Berechnungsschema ermittelt

Gewinn aus Gewerbebetrieb (Gewinn) gem. EStG bzw. KStG
+ Hinzurechnungen
–  Kürzungen
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= Gewerbeertrag vor Verlustabzug

–  Gewerbeverlust aus Vorjahren
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= Gewerbeertrag (abzurunden auf volle 100 €)

–  Freibetrag von 24.500 € (nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften)
bzw. 5.000 € für sonstige juristische Personen des privaten Rechts (z.B. Vereine) sowie gewerblich aktive nicht rechtsfähige Vereine
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= Gewerbeertrag

Gewerbeertrag * Steuermesszahl (3,5 %) = Steuermessbetrag

Steuermessbetrag × Hebesatz der Gemeinde = festzusetzende GewSt

festzusetzende GewSt – GewSt Vorauszahlungen = Gewerbesteuerzahllast

Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften kann die Gewerbesteuer bis zu einem Hebesatz von 380 % von der Einkommensteuer in Abzug gebracht werden. Bis zu diesem Hebesatz kommt es daher nur zu einer tatsächlichen Belastung, wenn keine Einkommensteuer festgesetzt wird. Dies kann z.B. der Fall bei einem Verlustrücktrag sein. Die Gewerbesteuer kennt keinen Verlustrücktrag, so dass die Einkommensteuer durch die Verluste im Vorjahr ggf. auf 0 € festgesetzt wird. Die Gewerbesteuer kann dann nicht angerechnet werden.

Unternehmensverlagerung um niedrigeren Hebesatz zu nutzen

Eine Verlagerung des Unternehmens in eine Gemeinde mit einem niedrigen Hebesatz kann steuerlich durchaus Sinn machen. Bei Kapitalgesellschaften, die keine Anrechnung der Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer erwirken können und keinen Freibetrag haben, ist dieser Effekt größer als bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften.

Erläuterung

Beispiel GmbH mit einem Gewerbeertrag von 100.000 €, Gewerbesteuermessbetrag: 3.500

Sitz der GmbH in Regensburg bei einem Hebesatz von 425%:
Zu entrichtende Gewerbesteuer: 14.875 €

Sitz der GmbH in Neutraubling bei einem Hebesatz 300%:
Zu entrichtende Gewerbesteuer: 10.500 €

= Steuerersparnis p.a. von 4.375 €

Gewerbesteuer Hebesatz

Die Gemeinden sind verpflichtet diese Steuer zu erheben. Der Mindestsatz liegt bei 200%. Es lohnt sich also gerade bei der Existenzgründung darauf zu achten, welcher Hebesatz in der jeweiligen Gemeinde angewendet wird. In der Regel kann man in dieser Unternehmensphase noch flexibel agieren und sich gegebenenfalls in einer nahe gelegenen Nachbargemeinde mit einem niedrigeren Hebesatz niederlassen.

Auch bei den Hinzurechnungen und Kürzungen § 8, 9 GewStG kann man Gestaltungsalternativen finden, bei der sich die Gewerbesteuer optimieren lässt.